Wenn Sie von Häuslicher Gewalt betroffen sind, werden Sie folgende Fragen beschäftigen:
- Was können Sie für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kinder tun?
- Wie lösen Sie sich aus dem Kreislauf von Einengung, Demütigung, seelischer und körperlicher Gewalt?
- Wie schaffen Sie sich ein sicheres, intaktes Umfeld und eine eigene Existenz?
- Wie verarbeiten Sie das Trauma, Traurigkeit, Einsamkeit, Wut und Schuldgefühle?
- Wo findet Ihr Partner Hilfe, wenn er dies möchte?
Mit all diesen Fragen können Sie sich an eine Frauenberatungsstelle wenden.
Wenn Ihr Partner Sie akut bedroht und misshandelt, rufen Sie die Polizei, Telefon 110!
- Die Polizei wird Ihren Partner dann nach § 34 a PolG für zehn Tage aus der Wohnung weisen.
- In dieser Zeit können Sie sich durch das Familiengericht die gemeinsame Wohnung nach
dem Gewaltschutzgesetz zuweisen lassen. Die Wohnungszuweisung wird in der Regel für
6 Monate ausgesprochen.
- Sie können auch eine Reihe von Schutzanordnungen erwirken, beispielsweise dass Ihr
Partner sich Ihrer Wohnung, Ihrem Arbeitsplatz nur auf eine Entfernung von 50 Metern nähern darf.