Mit welchen Anwaltlichen Kosten müssen Sie rechnen?

Anwaltliche Gebühren
Die anwaltlichen Gebühren finden sich im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und bemessen sich nach dem so genannten Streitwert, also dem Wert des Gegenstandes, über den Sie sich beraten lassen oder über den gestritten wird. Die erste Beratung kostet 190 Euro. Wenn mit dem Partner Korrespondenz geführt werden muss, werden die Gebühren höher.

Beratungshilfeschein
Sollten Sie ALG II beziehen oder insgesamt über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, besorgen Sie sich beim Amtsgericht, Mühlenstraße 34, 40213 Düsseldorf einen Beratungshilfeschein. Sie zahlen dann nur 10 Euro für Auslagen. Ansonsten wird die Beratung aus der Landeskasse bezahlt. Dies gilt für den außergerichtlichen Bereich.

Prozesskostenhilfe
Wenn Sie bei Gericht Anträge einreichen müssen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Je nach Ihrem Einkommen, müssen Sie sich dann aber mit festgelegten Raten an den Prozesskosten beteiligen.

Almut Lomer - Rechtsanwältin und Mediatorin Logo - Paragraphen